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Artenseite

Marder im Estrich oder im Auto: vergrämen und aussperren

Nachts poltert es über der Decke, die Dämmung liegt zerfetzt da, unter der Motorhaube hängen angebissene Kabel. Der Steinmarder wird nicht getötet: Gearbeitet wird mit Vergrämung und konsequentem Aussperren.

  • Einschätzung nach Foto
  • Passende Methode
  • Nachkontrolle inklusive
Dachstock mit sichtbarem Gebälk in einem Schweizer Haus - typischer Unterschlupf für Marder
  • 26

    Kantone abgedeckt

  • Nach

    Absprache geplant

  • 3

    Dringlichkeit (1 bis 5)

  • Kostenlos

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Comment reconnaître marder

Der Steinmarder ist etwa katzengross, ausgesprochen wendig und nachtaktiv. Von Nagetieren unterscheidet er sich durch die deutlich schwereren, unregelmässigen Laufgeräusche und durch die typisch aufgerissene Dämmung: Mäuse machen das nicht. Ein Foto oder ein gefundenes Spurenbild hilft.

  • Nachts Poltern, Rennen und Kratzen im Dachstock

  • Aufgerissene und verschleppte Dämmung

  • Kot und Beutereste

  • Deutlicher Geruch

  • Angebissene Kabel und Schläuche im Motorraum

  • Trittspuren auf staubigen Flächen

Wo sie sich aufhalten

  • Estriche und Dachräume

  • Abgehängte Decken

  • Scheunen

  • Garagen

  • Motorräume von Fahrzeugen

  • Hohlräume im Dachaufbau

Entwicklung. Marder sind territorial und kehren verlässlich an ihre Schlafplätze zurück. Sie klettern hervorragend und nutzen kleinste Öffnungen in der Höhe. Wer sie bloss vertreibt, ohne die Zugänge zu schliessen, sieht sie in der nächsten Woche wieder.

Dringlichkeit

Warum Zuwarten teuer wird

Mittel bis hoch, abhängig vom bereits entstandenen Schaden an Dämmung oder Fahrzeug und davon, wie stark der nächtliche Lärm den Schlaf beeinträchtigt.

  • Zerstörte Dämmung und damit spürbare Wärmeverluste

  • Angebissene Kabel an Gebäude und Fahrzeug: Ausfälle, Brandgefahr, Standschaden

  • Erhebliche nächtliche Lärmbelastung

  • Kot und Beutereste im Dachraum

Wo Hausmittel aufhören. Der Steinmarder ist keine geschützte Art: Das Jagdgesetz zählt ihn zu den jagdbaren Arten, mit Schonzeit vom 16. Februar bis 31. August. Selbst töten darf ihn trotzdem niemand: Eingriffe gegen einzelne Tiere sind Jagdberechtigten und der Wildhut vorbehalten, welche Selbsthilfe zum Schutz eines Gebäudes erlaubt ist, bestimmt der Kanton, und das Tierschutzgesetz verbietet, einem Tier ungerechtfertigt Leiden zuzufügen. Gearbeitet wird deshalb mit Vergrämung, Aussperrung und baulichem Schutz. Wir sagen Ihnen, wohin Sie sich in Ihrem Kanton wenden müssen.

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Eine Fachperson aus Ihrer Region ruft Sie zurück.

7 Tage, 7 bis 21.30 Uhr · lieber selbst anrufen? 044 505 75 65

Gemeinde und Kanton, zum Beispiel Lausanne (VD)
Schweizer Nummer, zum Beispiel 079 123 45 67

Einsatz

Unser Vorgehen

  1. Inspektion

    Gesucht werden die Zugänge über Dach und Fassade, die Schlafplätze und die Schadenstellen; anschliessend wird beurteilt, wie sich das Gebäude sinnvoll dichtmachen lässt.

  2. Passende Behandlung

    Aussperrung, sobald das Tier das Gebäude verlassen hat, ergänzt um Vergrämungsmassnahmen sowie den Schutz von Kabeln und Dämmung. Dazu kommen Empfehlungen für die baulichen Anpassungen, damit die Lösung hält.

  3. Nachkontrolle

    Ein Termin zur Beurteilung, ein zweiter zur Umsetzung, danach eine Kontrolle, ob das Gebäude wirklich dicht ist und kein neuer Zugang genutzt wird.

  4. Vorbeugung

    Zugänge in der Höhe konsequent schliessen

Was Sie als Nächstes tun können

  • Mögliche Zugänge in der Höhe suchen: Dachrand, Ziegel, Kaminanschluss

  • Anziehungspunkte reduzieren: Futter, Unterschlupf, offene Kompoststellen

  • Fahrzeugkabel schützen und den Abstellplatz wenn möglich wechseln

  • Keinen Zugang verschliessen, solange nicht sicher ist, dass das Tier draussen ist

Vorbereitung

  • Zugang zu Estrich und Dach sicherstellen

  • Absprache mit Eigentümerschaft oder Verwaltung

  • Bekannte Eintrittsstellen zeigen

Fachperson kontrolliert eine Sockelleiste in einem hellen Schweizer Innenraum

Nach der Behandlung

Nachsorge und Vorbeugung

  • Prüfen, ob ein anderer Zugang in Gebrauch genommen wurde

  • Die Schutzmassnahmen unterhalten

  • Beschädigte Dämmung ersetzen

  • Zugänge in der Höhe konsequent schliessen

  • Fahrzeugkabel mit Schutzschläuchen oder Systemen sichern

  • Unterschlupf und Futterquellen im Umfeld reduzieren

  • Das Dach regelmässig kontrollieren, besonders nach Stürmen

Schweizweit

Marder in der ganzen Schweiz

Von den grossen Städten bis in kleinere Gemeinden: Die Fachperson organisiert Einsätze in allen 26 Kantonen. Wählen Sie Ihren Kanton für die Angaben vor Ort.

FAQ

Häufige Fragen

Darf man einen Marder töten?

Nicht auf eigene Faust. Der Steinmarder ist zwar keine geschützte Art, sondern jagdbar mit Schonzeit vom 16. Februar bis 31. August, doch Eingriffe gegen einzelne Tiere sind Jagdberechtigten und der Wildhut vorbehalten. Zulässig und wirksam sind Vergrämung, Aussperrung und baulicher Schutz.

Wann verschliesst man die Zugänge am besten?

Zwischen September und Mitte Februar. Von Mitte Februar bis Ende August können Jungtiere im Versteck sein, das deckt sich mit der Schonzeit: In dieser Zeit wird erst verschlossen, wenn sicher ist, dass kein Tier mehr drinnen ist.

Warum beisst er ausgerechnet Autokabel an?

Es geht um Markierung und Revierverhalten, verstärkt durch fremden Geruch im Motorraum. Schutzsysteme und ein Wechsel des Abstellplatzes helfen.

Wie unterscheide ich Marder von Mäusen oder Ratten?

An den viel schwereren Laufgeräuschen, an der aufgerissenen Dämmung und an Beuteresten. Nagetiere hinterlassen ein anderes Schadensbild.

Reicht es, ihn zu vertreiben?

Nein. Ohne das rechtzeitige Schliessen der Zugänge kehrt er zurück. Die Aussperrung ist der entscheidende Teil der Arbeit.

Kommen Sie für Dachstock und Fahrzeug?

Ja, mit auf den jeweiligen Fall abgestimmten Schutzlösungen und immer im gesetzlichen Rahmen.

Unsicher, ob es Marder sind?

Schildern Sie Ihre Situation oder schicken Sie ein Foto. Eine Fachperson grenzt die Art ein, schätzt die Dringlichkeit ein; die Fachperson organisiert den Einsatz - schweizweit, nach Absprache.

Quellen (Stand Oktober 2026): Zulassung der Biozidprodukte: Anmeldestelle Chemikalien des Bundes (BAFU, BAG, SECO) .

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