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Artenseite

Tauben vertreiben und Gebäude dauerhaft schützen

Tauben werden nicht bekämpft, sondern ausgesperrt. Wir verhindern, dass sie sich an Fassade, Balkon oder Dach einnisten, und bringen verschmutzte Flächen wieder in Ordnung.

  • Einschätzung nach Foto
  • Passende Methode
  • Nachkontrolle inklusive
Balkon und Fassade eines Mehrfamilienhauses - typischer Sitzplatz von Tauben
  • 26

    Kantone abgedeckt

  • Nach

    Absprache geplant

  • 3

    Dringlichkeit (1 bis 5)

  • Kostenlos

    Einschätzung nach Foto

Bestimmen

Comment reconnaître tauben

Es handelt sich um die verwilderte Strassentaube. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Tieren, die bloss vorbeikommen, und solchen, die sich bereits eingenistet haben, nur der zweite Fall verlangt eine bauliche Sicherung.

  • Regelmässiges Sitzen auf Simsen, Gesimsen und Balkonen

  • Ansammlungen von Kot

  • Nester und Federn

  • Lärm in den frühen Morgenstunden

  • Verschmutzte Fassaden und Fahrzeuge

Wo sie sich aufhalten

  • Gesimse

  • Fenstersimse

  • Balkone

  • Dächer

  • Unterzüge und Dachuntersichten

  • Reklametafeln

  • Industrieanlagen

  • Innenhöfe

Entwicklung. Tauben kehren zuverlässig an einmal angenommene Plätze zurück und brüten mehrmals im Jahr. Ohne bauliche Absperrung siedeln sie sich nach jeder Reinigung erneut an, das ist der Grund, warum blosses Putzen nie genügt.

Dringlichkeit

Warum Zuwarten teuer wird

Unterschiedlich dringend: hoch bei Ladenlokalen, Stockwerkeigentum, geschädigter Bausubstanz oder verschmutzten öffentlichen Zugängen, moderat bei einzelnen Sitzplätzen.

  • Taubenkot ist ätzend und greift Fassaden und Blechabdeckungen an

  • Der Kot bringt Krankheitserreger und Parasiten mit sich

  • Verstopfte Dachrinnen und Abläufe

  • Rutschgefahr auf verschmutzten Flächen

Wo Hausmittel aufhören. Die verwilderte Haustaube ist keine geschützte Art: Das Jagdgesetz zählt sie zu den Arten, die das ganze Jahr gejagt werden dürfen. Das ist aber Sache von Jagdberechtigten und Wildhut, nicht von Privaten, und das Tierschutzgesetz verbietet, einem Tier ungerechtfertigt Leiden zuzufügen. Gearbeitet wird deshalb mit Aussperrung und Abschreckung, nie mit Tötung. Besetzte Nester werden nicht entfernt, solange Jungvögel darin sind.

Rückruf anfordern

Eine Fachperson aus Ihrer Region ruft Sie zurück.

7 Tage, 7 bis 21.30 Uhr · lieber selbst anrufen? 044 505 75 65

Gemeinde und Kanton, zum Beispiel Lausanne (VD)
Schweizer Nummer, zum Beispiel 079 123 45 67

Einsatz

Unser Vorgehen

  1. Inspektion

    Erfasst werden die Sitz- und Nistplätze, die Zugänglichkeit und das Ausmass der Verschmutzung; danach wird entschieden, welches System zur Fassade passt.

  2. Passende Behandlung

    Aussperrsysteme wie Spikes, Netze, Spanndrähte und Federsysteme, dazu das Schliessen von Zugängen. Vorgängig werden die verschmutzten Flächen gereinigt und desinfiziert. Die Lösung soll dauerhaft halten und optisch zum Gebäude passen.

  3. Nachkontrolle

    Je nach Ausmass Reinigung und Montage in einem oder zwei Durchgängen, danach eine Kontrolle mit allfälligen Anpassungen.

  4. Vorbeugung

    Nahrungsquellen dauerhaft entfernen

Was Sie als Nächstes tun können

  • Tauben nicht füttern: Fütterung ist der wichtigste Grund für die Ansiedlung

  • Nahrungsquellen in der Umgebung entfernen

  • Den Bereich sichern

  • Ein besetztes Nest nicht eigenmächtig entfernen

Vorbereitung

  • Zugang zu den Flächen klären, bei Höhe gegebenenfalls mit Hebebühne

  • Absprache mit Verwaltung oder Eigentümerschaft

  • Den Bereich absichern

Fachperson kontrolliert eine Sockelleiste in einem hellen Schweizer Innenraum

Nach der Behandlung

Nachsorge und Vorbeugung

  • Prüfen, ob sich die Tiere anderswo neu ansetzen

  • Die Systeme unterhalten

  • Konsequent keine Fütterung zulassen

  • Nahrungsquellen dauerhaft entfernen

  • Simse und Gesimse früh sichern, bevor gebrütet wird

  • Montierte Systeme regelmässig kontrollieren

  • Mitbewohnerschaft und Personal informieren

Schweizweit

Tauben in der ganzen Schweiz

Von den grossen Städten bis in kleinere Gemeinden: Die Fachperson organisiert Einsätze in allen 26 Kantonen. Wählen Sie Ihren Kanton für die Angaben vor Ort.

FAQ

Häufige Fragen

Werden bei der Taubenabwehr Tiere getötet?

Nein. Gearbeitet wird ausschliesslich mit Aussperrung und Abschreckung, etwa Spikes und Netzen. Tauben sind zwar keine geschützte Art, doch Eingriffe gegen die Tiere selbst sind Jagdberechtigten vorbehalten, und nur die Abwehr am Gebäude hält auf Dauer.

Ist Taubenkot gefährlich?

Er ist ätzend für die Bausubstanz und kann Krankheitserreger enthalten. Gereinigt wird deshalb mit Schutzausrüstung und anschliessender Desinfektion.

Spikes oder Netz, was ist besser?

Das hängt von der Geometrie ab: Spikes sichern schmale Simse, Netze schliessen ganze Volumen wie Innenhöfe oder Dachuntersichten. Entschieden wird nach der Inspektion.

Darf ich Tauben füttern?

Davon ist abzuraten, und vielerorts ist es durch kommunale Reglemente untersagt. Fütterung ist der Hauptgrund, warum sich ein Schwarm festsetzt.

Arbeiten Sie auch in der Höhe und für Verwaltungen?

Ja, mit den passenden Zugangsmitteln und in Absprache mit der Verwaltung. Unterhaltsverträge sind möglich.

Unsicher, ob es Tauben sind?

Schildern Sie Ihre Situation oder schicken Sie ein Foto. Eine Fachperson grenzt die Art ein, schätzt die Dringlichkeit ein; die Fachperson organisiert den Einsatz - schweizweit, nach Absprache.

Quellen (Stand Oktober 2026): Zulassung der Biozidprodukte: Anmeldestelle Chemikalien des Bundes (BAFU, BAG, SECO) .

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